TOP Ö 9: Aufhebungssatzung für die Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Pölchow

Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Bürgermeister informiert zum Beschlussvorschlag. Es wird darüber beraten, den Hebesatz für die Grundsteuer B zu erhöhen, um damit den Einnahmeausfall aus dem Wegfall der Straßenreinigungsgebühren zu kompensieren.

 

Abschließend wird festgelegt, dass die Gemeinde im Zusammenhang mit der Aufhebung der Straßenreinigungsgebührensatzung den Hebesatz der Grundsteuer B auf mindestens 320% anhebt. Dazu ist für die nächste Gemeindevertretersitzung ein entsprechender Beschlussvorschlag vorzubereiten. Durch die Finanzverwaltung ist die Auswirkung in Zahlen für 320 % und für 340 % vorzulegen.

 

Folgender Beschluss wird gefasst:

 

Beschluss Nr. :  08-02/09

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow beschließt die anbei liegende Aufhebungssatzung für die Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Pölchow.


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen