TOP Ö 9: Beschluss über die Feststellung der Angemessenheit der festgesetzten Aufwandsentschädigungen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 16-3/09

Die Gemeindevertretung stellt die Angemessenheit der in § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Kritzmow festgesetzten funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen fest.

 


Herr Knopp und Herr Dr. Kleinau informieren über den Beschlussvorschlag.

Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

14

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen