TOP Ö 11: Beschluss zur Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Wohngebiet zwischen Hauptstraße und Nienhäger Weg (ehemals Wochenendhausgebiet) in Elmenhorst" mit geändertem Geltungsbereich

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. :  10-01/09

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt:

1.    Die Arbeit am Bebauungsplan ist als Bebauungsplan der Innenentwicklung im

beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB fortzuführen.

2.      Der Plangeltungsbereich wird gegenüber dem Plangeltungsbereich im Fortsetzungsbeschluss vom 20.09.2007 geändert.

Es liegen folgende Flurstücke der Gemarkung Elmenhorst, Flur 4 im Plangeltungsbereich: Flurstücke 146 – 148; 149 (z.T.); 160;161; 166 – 191; 199/1; 199/2; 200; 201; 202/1; 202/2; 203 – 214; 227/6; 227/7; 227/8; 227/9; 227/10; 227/11; 228 – 234; 20/1 (z.T.); 89 (z.T.); 227/4 (z.T.); 30/2 (z.T.) und 30/3 (z.T.).

Der Plangeltungsbereich ist dargestellt im Übersichtsplan (Anlage 1), umfasst nun eine Größe von etwa 2,8 ha und wird wie folgt abgegrenzt:

- im Norden:               Bebauung „Sonnenhof“, Wochenendhausgebiet

      - im Osten:                   Kleingartenanlage

      - im Süden:                  Nienhäger Weg, Fläche für die Landwirtschaft

      - im Westen:               Kleingartenanlage

3.      Die Planungsziele für den geänderten Plangeltungsbereich lauten:

- Baurecht für ein kleines Wohngebiet im unbeplanten Innenbereich

- Entwicklung eines geordneten Wohngebietes durch Umwandlung kleinerer Bungalowsiedlungen

4.      Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden durchzuführen.

 

 


Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen