Sitzung: 01.10.2009 Gemeindevertretung Elmenhorst/Lichtenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. :
10-01/09
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
beschließt:
1. Die Arbeit am Bebauungsplan ist als Bebauungsplan der Innenentwicklung im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB fortzuführen.
2. Der Plangeltungsbereich wird gegenüber dem Plangeltungsbereich im Fortsetzungsbeschluss vom 20.09.2007 geändert.
Es liegen folgende Flurstücke der Gemarkung Elmenhorst, Flur 4 im Plangeltungsbereich: Flurstücke 146 – 148; 149 (z.T.); 160;161; 166 – 191; 199/1; 199/2; 200; 201; 202/1; 202/2; 203 – 214; 227/6; 227/7; 227/8; 227/9; 227/10; 227/11; 228 – 234; 20/1 (z.T.); 89 (z.T.); 227/4 (z.T.); 30/2 (z.T.) und 30/3 (z.T.).
Der Plangeltungsbereich ist dargestellt im Übersichtsplan (Anlage 1), umfasst nun eine Größe von etwa 2,8 ha und wird wie folgt abgegrenzt:
- im Norden: Bebauung „Sonnenhof“, Wochenendhausgebiet
- im Osten: Kleingartenanlage
- im Süden: Nienhäger Weg, Fläche für die Landwirtschaft
- im Westen: Kleingartenanlage
3. Die Planungsziele für den geänderten Plangeltungsbereich lauten:
- Baurecht für ein kleines Wohngebiet im unbeplanten Innenbereich
- Entwicklung eines geordneten Wohngebietes durch Umwandlung kleinerer Bungalowsiedlungen
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden durchzuführen.
Abstimmung:
13 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |