TOP Ö 8: Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Herr Bahls weist darauf hin, dass der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 15.09.2009 bereits angeregt hat, Studenten und Auszubildende von der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer zu befreien. Herr Goesch erläutert, dass Soldaten sich an ihrem Dienstort mit Erstwohnsitz anmelden müssen und somit an ihrem eigentlichen Wohnort in der Gemeinde dann Zweitwohnungssteuer zahlen müssten.

 

Es wird zu der Thematik beraten und im Ergebnis festgelegt, dass Studenten, Auszubildende und Soldaten von der Zahlung einer Zweitwohnungssteuer zu befreien bzw. entsprechend zu begünstigen sind.

 

Beschluss Nr. :  07-01/09

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen billigt die Festlegung zur ortsüblichen Miete.


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen