TOP Ö 9: Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Lambrechtshagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 6-1/09

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt den Wohnungsbegriff „Zweitwohnung“ in die Satzung aufzunehmen.

 


Der Bürgermeister und Herr Kutschke informieren über die Beratungen und Empfehlungen des Finanzausschusses und des Hauptausschusses.

 

Nach Beratung fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen