TOP Ö 8: Nutzungsordnung und Entgeltordnung für den Sportpark Lambrechtshagen

Der Bürgermeister informiert über die Beratung und Empfehlung des Hauptausschusses zum vorliegenden Entwurf der Nutzungsordnung.

Die Gemeinde ist bestrebt, sportliche Aktivitäten der Einwohner der

Gemeinde und des Umlandes sowie die Jugendarbeit zu fördern, indem sie allen sportinteressierten Bürgern die Nutzung der gemeindlichen Sportstätten anbietet.

Herr Matthies erläutert die drei Benutzergruppen und berichtet über die künftige Nutzung nach Vereinbarung und die stundenweise Abrechnung.

Weiterhin gibt der Bürgermeister die geplante Einstellung eines vierten Gemeindearbeiters und dessen Aufgaben für den Betrieb des Sportparkes bekannt.

 

Herr Puls erwähnt, dass die Gemeinnützigkeit des SSV zukünftig auch berücksichtigt werden muss und weist auf einen notwendigen fließenden Übergang hin (geplante Kündigung des SSV zum 31.12.09 - In-Kraft-Treten der Nutzungsordnung ab 01.01.2010).

 

Herr Matthies gibt die zum heutigen Tag vorliegende Entgeltkalkulation und den Vorschlag der Entgelte für den Rasenplatz, den Kunstrasenplatz und die Sporthalle bekannt und weist darauf hin, dass das Flutlicht gesondert abgerechnet wird.

Des Weiteren spricht Herr Matthies die noch erforderliche Prüfung der Bewässerung des Rasenplatzes und die gesondert zu vereinbarenden Pflegearbeiten an.

 

Der Bürgermeister berichtet über das Gespräch mit dem SSV am 28.09.09 über den noch vorhandenen Sportraum im Gemeindezentrum und über den geplanten Trockenausbau seitens des SSV.

 

Herr Kutschke teilt die Auffassung und Empfehlung des Finanzausschusses zur Nutzungsordnung und Entgeltordnung mit.

 

Die Gemeindevertretung billigt den Entwurf der vorliegenden Nutzungsordnung.

Der Bürgermeister bittet die Gemeindevertreter, weiterhin festgestellte Anregungen bzw. Hinweise bereits vor der nächsten Gemeindevertretersitzung beim Bürgermeister anzumelden und informiert über die notwendige Anfrage an das Finanzamt zur Prüfung.

 

Eine Überarbeitung der Nutzungsordnung und der Entgeltordnung ist

möglich, wenn Erfahrungswerte und genaue Kosten bekannt sind.