Sitzung: 30.09.2009 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 11-1/09
Der Bürgermeister der Gemeinde Lambrechtshagen wird ermächtigt, über die einmalige Beihilfe zur Erstausstattung Neugeborener wie folgt zu entscheiden:
Abweichend von der einjährigen behördlichen Anmeldung kann eine Zahlung gewährt werden, wenn die Mutter offensichtlich deutlich länger in der Gemeinde wohnt, jedoch mindestens seit 9 Monaten behördlich angemeldet ist.
Der Bürgermeister begründet den Beschlussvorschlag.
Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Abstimmung:
13 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |