TOP Ö 14: Ausnahmeentscheidung für die einmalige Beihilfe zur Erstausstattung Neugeborener

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 11-1/09

Der Bürgermeister der Gemeinde Lambrechtshagen wird ermächtigt, über die einmalige Beihilfe zur Erstausstattung Neugeborener wie folgt zu entscheiden:

Abweichend von der einjährigen behördlichen Anmeldung kann eine Zahlung gewährt werden, wenn die Mutter offensichtlich deutlich länger in der Gemeinde wohnt, jedoch mindestens seit 9 Monaten behördlich angemeldet ist.

 


Der Bürgermeister begründet den Beschlussvorschlag.

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen