TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die 1. Gemeindevertretersitzung, begrüßt die Gemeindevertreter und Gäste und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Alle 13 Gemeindevertreter sind anwesend, die Beschlussfähigkeit ist gegeben.