TOP Ö 7: Aufhebungssatzung für die Straßenreinigungsgebührensatzung der Gemeinde Pölchow

Beschluss: zurückgestellt

Seitens des Amtes Warnow West wurde erläutert, dass die Straßenreinigungsgebührensatzung aus Gründen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung aufgehoben werden sollte. Die Verwaltungskosten für die Erhebung der Gebühr stehen in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zur erzielten Einnahme.

 

Herr Dr. Straßburg kann aus den vorgelegten Zahlen keine Einsparungen für die Gemeinde erkennen. Es wird zu der Beschlussvorlage beraten. Dennoch besteht weiterer Klärungsbedarf. Die Beschlussvorlage wird bis zur nächsten Gemeindevertretersitzung zurückgestellt.