TOP Ö 11: Überplanmäßige Ausgabe für das Bauvorhaben Straßenausbau Groß Schwaß - Beschluss über die Änderung des Beschlusses Nr. 2-1/09 vom 13.07.09

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 7-2/09

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt folgende Änderung des Beschlusses 2-1/09:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt die überplanmäßige Ausgabe in der HH-Stelle 6303.9402 „Straßenbau Groß Schwaß 2. BA in Höhe von 63.673,00 Euro.

Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen in der HH-Stelle 9000.3626 „Fördermittel Straßenausbau Groß Schwaß HHSt 6303.9402“

 


Frau Hilscher, Fachdienstleiterin Finanzverwaltung des Amtes Warnow West, erläutert die notwendige Änderung des Beschlusses Nr. 2-1/09.

Förderungen dürfen nicht in den Haushalt eingestellt werden, solange kein Fördermittelbescheid vorliegt.

Nach der Kommunalverfassung M-V darf die allgemeine Rücklage nur in Ausnahmefällen zur Deckung von Ausgaben herangezogen werden. Ein solcher Ausnahmefall liegt nicht vor.

 

Auf Anfrage von Frau Dr. Crellwitz zu den Haushaltsresten, informiert Frau Hilscher über die Jahresrechnung der Gemeinde (die künftig wieder zum Jahresbeginn beraten und beschlossen werden muss).

Es wird vorgeschlagen, Aussagen zu Haushaltsresten zukünftig im Erläuterungsbericht zur Haushaltssatzung aufzunehmen.

 

Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen