TOP Ö 7: Bebauungsplan Nr. 8 Mischgebiet "Forsthof" der Gemeinde Stäbelow, Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 4-1/09

1. Die Gemeindevertretung Stäbelow beschließt, den B-Plan Nr. 8 Mischgebiet „Forsthof“ aufzustellen.

Das Plangebiet liegt südlich des Gewerbegebietes „Snurrerkehrum“, östlich des Plattenweges und nordöstlich der Straßenbrücke über die B 103 n.

2. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

-    Erweiterung der bestehenden Wildverarbeitung zu einer Hausschlachterei

-     planungsrechtliche Sicherung der sonstigen, in dem bebauten Bereich ausgeübten Nutzungen als Mischgebiet

-     Überprüfung und Sicherung der Immissionsschutzansprüche sensibler Nutzungen (Wohnen) hinsichtlich Gewerbe- und Verkehrslärm sowie Geruch.

3. Die Aufstellung des B-Plans erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.

4. Der Entwurf des B-Plans nebst Begründung wird gebilligt und zur Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 13 (2) BauGB bestimmt.

 


Herr Millahn, Büro bsd, erhält das Wort und erläutert umfassend den vorliegenden Aufstellungs- und Entwurfsbeschlussvorschlag.

 

In der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 8, Seite 6, 3. Absatz muss es statt „... durchschnittliche Kapazität von 20 Schweinen je Tag ...“ richtig heißen:

„... 20 - 60 Schweine je Woche...“.

 

Nach Beratung fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen