TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die 1. Gemeindevertretersitzung, begrüßt die Gemeindevertreter und Gäste und stellt die Anwesenheit und Beschlussfähigkeit fest. 9 von 10 Gemeindevertretern sind anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.