Sitzung: 02.09.2009 Gemeindevertretung Kritzmow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 3-2/09
Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der §§ 44 (Gemeindevertreter) und 71 (Bürgermeister) des Kommunalwahlgesetzes (KWG) M-V die Gültigkeit der Kommunalwahlen vom 07. Juni 2009 für die Gemeindevertretung und die Direktwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters.
Einsprüche nach §§ 43 und 70 des KWG M-V liegen nicht vor.
Der Bürgermeister informiert über den Beschlussvorschlag.
Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:
Abstimmung:
12 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |