TOP Ö 6: Beschluss über die Gültigkeit der Wahlen zur Gemeindevertretung und des Bürgermeisters

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 3-2/09

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der §§ 44 (Gemeindevertreter) und 71 (Bürgermeister) des Kommunalwahlgesetzes (KWG) M-V die Gültigkeit der Kommunalwahlen vom 07. Juni 2009 für die Gemeindevertretung und die Direktwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters.

Einsprüche nach §§ 43 und 70 des KWG M-V liegen nicht vor.

 


Der Bürgermeister informiert über den Beschlussvorschlag.

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen