TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die 1. Gemeindevertretersitzung, begrüßt alle Gemeindevertreter und Gäste, stellt die Ordnungsmäßigkeit der

Einladung und die Beschlussfähigkeit fest.

Von 13 Gemeindevertretern sind zu Beginn der Sitzung 9 anwesend,

damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.