TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die 1. Gemeindevertretersitzung (Dringlichkeitssitzung), begrüßt die Gemeindevertreter und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. 13 von 15 Gemeindevertretern sind anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.

Herr Knopp begründet die Dringlichkeit der Sitzung und informiert, dass Herr Richter (ROGA Ingenieurbüro GmbH) zur Erläuterung der Maßnahme Straßenausbau Groß Schwaß eingeladen ist.