TOP Ö 12: Beschluss zum Abschluss einer Leistungsvereinbarung ab dem 01.09.2009 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Ziesendorf

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 4-0/09

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf beschließt auf der Grundlage der

§§ 20,21 Kindertagesförderungsgesetz M-V (KiföG M-V) und der Kostenberechnung vom 24.04.2009, eingereicht durch den freien selbständigen Träger Frau Martens, für die Kindertagesförderung die aus dem Vorschlag 1 zu entnehmenden Finanzierungsanteile für die Personensorgeberechtigten/Eltern bzw. die Gemeinde (Anlage 2).

Um die Entgeltverhandlung erfolgreich abschließen zu können, wird der Bürgermeister ermächtigt, die Leistungsvereinbarung zu den in der Anlage festgelegten Konditionen zu unterzeichnen. Gleichzeitig wird eine Abweichung der Höhe des kommunalen Anteils und des Elternbeitrages, die sich gegebenenfalls während der Prüfung bzw. Verhandlung durch das Jugendamt des Landkreises Bad Doberan ergibt, in Höhe von bis zu 10 % gebilligt.

 


Frau Martens erklärt sich für befangen und verlässt den Sitzungsraum.

 

Der Bürgermeister und Herr Schütt informieren über die Verhandlungen mit Frau Martens aufgrund der notwendigen Erhöhung des Mietzinses für die Räumlichkeiten der Kita und des Hortes.

 

Nach Beratung fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V hat Frau Martens weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung mitgewirkt.