Sitzung: 08.07.2009 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 1-0/09
Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend der §§ 44 (Gemeindevertreter) und 71 (Bürgermeister) des Kommunalwahlgesetzes (KWG) M-V die Gültigkeit der Kommunalwahlen vom 07. Juni 2009 für die Gemeindevertretung und die Direktwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters.
Einsprüche nach §§ 43 und 70 des KWG M-V liegen nicht vor.
Herr Bröderstörp gibt folgenden Beschlussvorschlag bekannt:
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |