TOP Ö 1: Begrüßung durch die amtierende Bürgermeisterin, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Die amtierende Bürgermeisterin eröffnet die 26. öffentliche Gemeindevertretersitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Die Ladungsfrist zu dieser Dringlichkeitssitzung wurde eingehalten, die Dringlichkeit ist in der Einladung ausreichend begründet (§ 1 der Geschäftsordnung der Gemeinde).

 

Es sind 6 Gemeindevertreter anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.