TOP Ö 13: Beschluss zum Abschluss einer Leistungsvereinbarung ab dem 01.01.2009 für die Kindertagesförderung in der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. :  184-20/09

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt auf der Grundlage der §§ 20,21 Kindertagesförderungsgesetz M-V (KiföG M-V) und der Kostenberechnung vom 22.10.2008, eingereicht durch den freien Träger Institut Lernen und Leben e.V., für die Kindertagesförderung die aus dem Vorschlag 2.3 zu entnehmenden Finanzierungsanteile für die Personensorgeberechtigten/Eltern bzw. die Gemeinde (Anlage 2).

 

Um die Entgeltverhandlung erfolgreich abschließen zu können, wird der Bürgermeister ermächtigt, die Leistungsvereinbarung zu den in der Anlage festgelegten Konditionen zu unterzeichnen. Gleichzeitig wird eine Abweichung der Höhe des kommunalen Anteils und des Elternbeitrages, die sich gegebenenfalls während der Verhandlung durch das Jugendamt des Landkreises Bad Doberan ergibt, in Höhe von bis zu 10 % gebilligt.


Abstimmung:

14

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen