TOP Ö 13: Dritte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lambrechtshagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 168-28/09

Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen beschließt die in der Anlage 1 vorliegende

3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lambrechtshagen.

 

 


Herr Braun äußert noch einmal seine Auffassung zur Änderung des

§ 7 Abs. 5, nachdem die Stellvertreter des Bürgermeisters ab dem ersten Tag der Stellvertretung neben dem Bürgermeister eine Entschädigung erhalten und die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters gleichzeitig 6 Monate fortgezahlt wird.

Herr Braun informiert über seine in der Hauptausschusssitzung dargelegten Bedenken und schlägt vor, die derzeitige Regelung beizubehalten, da die Neuregelung aufgrund einer doppelten Zahlung durch den Gesetzgeber nicht gewollt sein könne und rechtswidrig sei.

 

Der Bürgermeister informiert über die Empfehlung der Neuregelung seitens des Gemeindeprüfungsamtes.

 

Herr Kutschke teilt seine Zustimmung zur Neuregelung mit und weist auf den Vorschlag der Kommunalaufsicht und des Amtes Warnow West zur Änderung hin.

Herr Kutschke begrüßt, dass mit der Neuregelung das Ehrenamt gestärkt wird und gibt noch einmal zu beachten, dass der Bürgermeister nicht daran gehindert sein darf, unter anderem bei einem Unfall oder Krankheit weiterhin die Aufwandsentschädigung zu erhalten.

 

Herr Braun äußert auch seine gegenteilige Auffassung dahingehend, dass die Begrenzung ebenfalls die Aufwandsentschädigung für die Fraktionsvorsitzenden betrifft.

Herr Kutschke erläutert das notwendige Einschreiten der Fraktionsmitglieder, wenn der Fraktionsvorsitzende sein Ehrenamt nicht ausübt.

 

Nach eingehender Beratung wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

4

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen